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Ist der Installateur bei der Wahl der Komponenten eingeschränkt?

Zusammen mit den Herstellern sind hydraulische Einbindungsmöglichkeiten ausgearbeitet worden. Sie wurden für die Verwendung mit WPSM freigegeben und zertifiziert. Aktuell sind dies über 750 Varianten in Bezug auf Fabrikat, Komponenten und Hydraulik.
Mit einem Einzelantrag kann der Installateur nachweisen, dass der von ihm ausgewählte Speicher dieselben Kriterien erfüllt. Es laufen aktuell Arbeiten, um dies weiter zu vereinfachen, damit Fabrikat-Kombinationen einfacher möglich sind. Dafür wird eine Lösung gesucht, welche die Anlagenqualität nicht beeinflusst. 
Jedoch gibt es zurzeit noch eine Einschränkung bezüglich Fabrikat-Kombinationen

Entsteht dem Bauherrn ein zeitlicher Mehraufwand?

Für den Bauherrn entsteht im Vergleich zu einer herkömmlichen Anlage kein zeitlicher Mehraufwand. Es ist jedoch zu empfehlen, dass er bei einer allfälligen Stichprobenkontrolle und auch bei der obligatorischen Nachkontrolle anwesend ist.

Wie gross ist der zeitliche Mehraufwand für den Installateur?

Installateure, die das WPSM schon öfters angewendet haben, geben diesen Mehraufwand mit rund 1-3 Stunden an. Dies beinhaltet das Ausfüllen der Formulare für den Antrag für das WPSM-Zertifikat und das Erstellen des Anlageordners.

Wer beantragt das WPSM-Anlage-Zertifikat?

Nach erfolgter Installation stellt der Installateur bei der FWS den Antrag für das WPSM-Zertifikat.

Welche Dokumente müssen dem Antrag beigelegt werden?

Siehe auch unter http://wp-systemmodul.ch/files/Downloads%20DE/Installateure/Vorlage-Antrag-fuer-das-Zertifikat-WPSM-20180406.pdf
-  Deckblatt mit allen relevanten Angaben zum Objekt, zum Eigentümer und zum 
   Installateur.
-  FWS Leistungsgarantie WPSM, visiert, datiert und rechtsgültig unterzeichnet
-  Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs, datiert und mit rechtsgültiger Unterschrift
-  Inbetriebnahmeprotokoll des Herstellers/Lieferanten, datiert und unterschrieben
-  Hydraulikschema mit Angaben über den WP-Typ sowie Angaben über Typ und Grösse von        Speicher und Trinkwasserspeicher.

Kann das Wärmepumpen-System-Modul in jedem Fall eingesetzt werden?

Nein, das WPSM kann nur für Wärmepumpen-Anlagen bis ca. 15 kW Heizleistung eingesetzt werden. 
Seit Oktober 2017 ist es möglich, einen Einzelantrag für das Zertifizieren von Anlagen zu stellen, bei denen vor kurzer Zeit bereits Komponenten eingebaut wurden. So zum Beispiel ein vor drei Jahren ersetzter Trinkwasserspeicher. Wenn die bereits installierten Anlageteile die Vorgaben des WPSM erfüllen, wie z.B. genügend grosse Wärme-übertragerfläche, so wird von der Zertifizierungskommission nach Prüfung das OK erteilt. Diese Einzelprüfungen werden zusätzlich verrechnet und kosten CHF 200-500 zuzüglich MWST (je nach Aufwand). 

Bei Anlagen grösser ca.15 kW Heizleistung verlangen die kantonalen Förderstellen die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz sowie ein Wärmepumpen-Gütesiegel (diese Informationen liefert der Wärmepumpen-Lieferant). Diese Anlagen werden nicht durch das WPSM kontrolliert.

Können beim Ersatz einer Wärmepumpe die Vorgaben des Wärmepumpen-System-Moduls immer eingehalten werden?

Die im WPSM vorgesehenen hydraulischen Schaltungen und Vorgaben decken den grössten Teil der in Frage kommenden Gebäude ab. Mehrheitlich sind dies Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser. Gibt es jedoch räumliche oder andere Einschränkungen, besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Einzelfreigabe. Ein Kriterienkatalog ist auf der Homepage aufgeführt. 
http://wp-systemmodul.ch/files/Downloads%20DE/Installateure/180000_WPSM-Einzelfreigabe---Sonderanlagen-Richtlinien(Vers20180517).pdf
Diese Unterlagen müssen vor Beginn der Sanierung der Zertifizierungskommission (ralf.dott@fws.ch) eingereicht werden.

Ist die Produkteauswahl eingeschränkt?

Alle namhaften WP-Lieferanten bieten das WP-System-Modul an. Teilweise wurden (bewusste) Einschränkungen bei der Zusammenstellung von Produkten verschiedener Hersteller in Kauf genommen.
Aktuell sind dies über 750 Varianten in Bezug auf Fabrikat, Komponenten und Hydraulik.

Welche Wärmepumpen-Anlagekombinationen können nicht nach Wärmepumpen-System-Modul zertifiziert werden?

Anlagen mit einer Heizleistung grösser ca. 15 kW und bei Kombinationen von Wärmepumpen mit  Öl- und Gasfeuerungen (bivalente Anlagen) sind nicht Bestandteil des WPSM. Bei solarthermischen Anlagen gibt es standardisierte Schaltungen, bei Kombination mit Holz muss eine Einzelanfrage beantragt werden. Eine Standardisierung ist auch hier in Planung. 

Was erhält der Bauherr nach der Installation der Wärmepumpe?


Vom Installateur: einen Anlageordner, der gemäss Vorgaben des WPSM zusammengestellt wird. Dieser enthält alle relevanten Informationen und Angaben in Bezug auf die erfolgte Heizungssanierung. So z.B. die Berechnung einer allfälligen Erdwärmesonde, bzw. den Schallschutznachweis einer Luft/Wasser-WP und die Bewilligungen. 
Zudem erhält er von der FWS das WPSM-Anlagezertifikat, welches Grundlage für die Auszahlung der Förderzusage durch die Förderstellen ist.

Wird das Wärmepumpen-System-Modul finanziell unterstützt?

Viele Kantone knüpfen die Fördergelder an das WP-System-Modul. Eine Sanierung nach dem WPSM ermöglicht dem Eigentümer, die kantonal geregelten Förderbeiträge einzufordern. Die Fördergelder werden vollständig dem Bauherrn ausbezahlt.
Der Aufwand für die Organisation und den Betrieb des Wärmepumpen-System-Moduls deckt sich aus den Gebühren für die Modul-Zertifizierung, einer Unterstützung durch EnergieSchweiz und über das Engagement der Trägerverbände. 
Die Zertifizierungsgebühr von CHF 350 zuzüglich MWST, die der Endkunde bezahlt, beinhaltet die Aufwendungen für die Prüfung seiner Anlagendokumente und die Ausstellung seines Anlagenzertifikates sowie einen Anteil an die Stichprobenkontrolle jeder 5. Anlage. 

Ist die Trägerorganisation des Wärmepumpen-System-Moduls produkteneutral und unabhängig?

Das WPSM erwirtschaftet keine Gewinne, im Gegenteil, es wird durch die Trägerverbände finanziell und materiell unterstützt. Dies sind EnergieSchweiz, die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Gebäudeklima Schweiz GKS, suissetec und SWKI. 
Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz setzt das WPSM um. Auch die FWS ist kein profitorientiertes Unternehmen. Das Projektteam des WPSM ist mandatiert, es besteht lediglich ein Auftragsverhältnis zur FWS. Vergütet werden nur die effektiven Aufwendungen. Gleiches gilt für die unabhängige Zertifizierungskommission. Die Mitglieder des Teams des WPSM sind Fachleute aus der Branche, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Lieferanten und Installateuren stehen. Weiterhin sind das Reglement und die Pflichtenhefte schriftlich und öffentlich einsehbar festgehalten. Änderungen hieran werden durch die Trägerschaft bewilligt.

Wer führt die obligatorische Nachkontrolle bis spätestens Ende des 3. Betriebsjahres durch?

Der Hersteller/Lieferant. Er tut dies unabhängig vom Installateur. Ziel dieser Nachkontrolle ist, die Einstellungen der Wärmepumpe zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen, sowie Betriebsdaten (Betriebsstunden, Einschalthäufigkeit, etc.) zu erfassen. Zudem kann die Wärmepumpe so zeitgleich an die Bedürfnisse der Hausbewohner angepasst und serviciert werden.

Wer trägt die Kosten für die obligatorische Nachkontrolle?

Der Eigentümer. Entweder hat er diese Kosten bereits bezahlt oder aber er kriegt die Rechnung direkt vom Hersteller. (Kostenpunkt ca. CHF 350-500 zuzüglich MWST).

Wer organisiert die obligatorische Nachkontrolle?

Das WPSM regelt, dass der Hersteller/Lieferant dies organisieren muss. Er kontaktiert den Eigentümer direkt. Nach dieser Kontrolle wird das Team um das WPSM informiert. Dies fliesst dann in die WPSM-Datenbank und die WPSM Anlage wird als «umgesetzt» geschlossen.
Objekte, bei denen die Heizung im 3. Betriebsjahr seit Erstellung läuft, werden durch die Datenbank eruiert und gegebenenfalls der Lieferant/Hersteller aufgefordert, diese im Pflichtenheft festgelegte obligatorische Nachkontrolle durchzuführen.

Was beinhaltet die Nachkontrolle?

Der Servicetechniker des Herstellers/Lieferanten überprüft den gesamten Kreislauf der Wärmepumpe, stellt dem Bewohner fragen, kontrolliert die Laufzeiten der Wärmepumpe und von allfälligen Elektroeinsätzen. Falls nötig passt er die Einstellungs- und Steuerungsparameter in Absprache mit dem Bewohner an. Ebenfalls wird ein Service an der Wärmepumpe durchgeführt.
Zu häufige Einschaltzeiten der Wärmepumpe führen zu einer Reduktion der Lebensdauer, ein zu häufiges Einschalten des Elektroeinsatzes zu einer hohen Stromrechnung. Mit der Nachkontrolle wird im Rahmen einer Services-Kontrolle die WPSM Qualität garantiert. 

Wer bietet den Kontrolleur für die Stichprobenkontrolle auf?

Die Auswahl der Objekte, bei denen Stichproben durchgeführt werden, wird durch die Projektleitung des WPSM bestimmt. Es sind dies 20% der installierten Anlagen, die regional und auch in technischer Hinsicht und Produktewahl aufgeteilt werden. 
Bei Anträgen, die dem Installateur zur Nachbesserung zurückgesendet werden mussten, kann vom Antragsprüfer eine Stichprobe vor Ort angeordnet werden. Diese Anlage kommt somit auf die Stichprobenliste.

Was beinhaltet die Stichprobenkontrolle?

Stichproben finden in der ganzen Schweiz statt. Die Kontrolle vor Ort dauert ca. 1-2 Stunden und beinhaltet ein Durchgehen von Anlageparameter mittels einer Checkliste und ein kurzes Interview mit dem Bewohner. U.a. wird kontrolliert, wie Parameter eingestellt sind, wie z.B. die Heizgrenze, die Sollwerttemperatur für das Warmwasser usw. Danach wird ein Stichprobenprotokoll erstellt und an die Projektleitung zugestellt. Bei kleinen Fehlern fordert der Kontrolleur den Installateur direkt auf, diese Punkte zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Bei grösseren Anpassungen schreibt die Projektleitung den Installateur direkt an.
Korrekturen und Anpassungen müssen innert 60 Tagen ohne Kostenfolge für den Besitzer erledigt werden.
Reagiert ein Installateur nicht auf diese Aufforderung, so wird er aus der Liste der qualifizierten Installateure gestrichen und die Förderstelle informiert.

Bis zu welcher thermischen Leistung werden die Wärmepumpen-Module nach WPSM zertifiziert?

Wärmepumpen-System-Module werden bis zu einer Heizleistung von ca. 15 KW zertifiziert. 
Somit sind folgende Geräte eingeschlossen:
-  Sole/Wasser Wärmepumpen bei B0/W35 bis ca. 15 kW 
-  Luft/Wasser Wärmepumpen bei A-7/W35 bis ca. 15 kW
-  Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei W10/W35 bis ca. 15 kW
Bei Anlagen bis 15 kW Heizleistung ist in der Regel kein Haustechnikplaner in den Planungsprozess involviert. Diese Anlagen weisen daher die grössten Qualitätsunterschiede aus. Es ist vorderhand nicht geplant, das Wärmepumpen-System-Modul zukünftig auf grössere Anlagen zu erweitern.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf der Webseite des Wärmepumpen-System-Modul www.wp-systemmodul.ch. Dort finden sich detaillierte Informationen und Arbeitsunterlagen für Hausbesitzer, Bauinteressenten, Installateure und Hersteller/Lieferanten. Produktspezifische Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller/Lieferanten.

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