Wie komme ich zum Anlagezertifikat?

Einreichung Antrag: Der Antrag für eine Anlagezertifikat muss zwingend durch den Installateur bei der Prüfstelle eingereicht werden. Dies, weil:

  • zusätzlich Dokumente (z.B. Leistungsnachweis oder IBN-Protokolle) eingereicht werden müssen, welche der Installateur erstellen muss.
  • der Installateur bei Rückfragen und Korrekturen Ansprechpartner für die Prüfstelle ist.

Rechnung: Die Rechnung für das Anlagezertifikat wird direkt an die Bauherrschaft geschickt. Sie wird erstellt, sobald der Zertifikatsantrag durch die Heizungsinstallationsfirma bei der Prüfstelle eingegangen ist.
In den Kantonen BE, BL, LU, TG, SH, ZH übernimmt der Kanton die Kosten für das Anlagezertifikat. Hausbesitzende in diesen Kantonen erhalten keine Rechnung. Im Kanton AG zahlt der Kanton die Kosten zusammen mit der Auszahlung des Förderbeitrags zurück.

Ausstellung des Anlagezertifikates: Korrekt ausgefüllte und vollständig durch den Heizungsinstallateur eingereichte Anträge werden innert etwa sechs Wochen geprüft und das Zertifikat ausgestellt, sofern die Anlage die Vorgaben des WPSM einhält und die Rechnung für die Prüfung bezahlt ist.

Sie finden nachfolgend weiteres Informationsmaterial zum Wärmepumpen-Systemmodul.
Für detailliertere Auskünfte wenden Sie sich gerne an Ihren Heizungsinstallateur oder die Geschäftsstelle der FWS.


Informationen

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Warum ein WP-System-Modul installieren?
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Beschreibung des WP-System-Moduls
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Der Nutzen eines WP-System-Moduls
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Flussdiagramm: Vom Förderantrag bis zum FWS-Anlagezertifikat
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Anmeldeformular Förderprogramm myclimate
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Anmeldeformular Förderprogramm Energie Zukunft Schweiz
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