Die Ergänzung des Pflichtenhefts um das Kapitel WP und PV ist von allen Trägerverbänden genehmigt worden. Damit tritt sie in Kraft. Als Konsequenz davon wird keine Einzelfreigabe für WP mit PV mehr benötigt, wenn die von der Trägerschaft genehmigten Vorgaben eingehalten werden.

Diese Neuregelung gilt ab 01.01.2023. Zertifikatsanträge, welche nach diesem Datum eingereicht werden, benötigen keine Einzelfreigabe für WP mit PV mehr. Anträge für Einzelfreigaben, welche nach dem 01.01.2023 an die Zertifizierungskommission eingereicht werden, werden nicht mehr bearbeitet. Die Gesuchsteller werden von der Zertifizierungskommission informiert. Kosten entstehen den antragstellenden Firmen dadurch nicht.

Das Formular " Bedingungen für den Verzicht auf eine Einzelfreigabe WP+PV» können auf dieser Webseite unter «Installateure/Planer - Arbeitsunterlagen und Formulare» heruntergeladen werden.

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