Ab 1.1.2021: Neuer Preis für das Anlagezertifikat / Rechnung geht neu an den Bauherrn

Donnerstag, 5. November 2020 - Ab 1.1.2021: Neuer Preis für das Anlagezertifikat / Rechnung geht neu an den Bauherrn

Die Trägerorganisationen – FWS, suissetec, GKS, DIE PLANER und BFE – haben die folgenden wichtigen Änderungen im WPSM beschlossen: Preis des Anlagezertifikates WPSM ab 1. Januar 2021 Das BFE/EnergieSchweiz hat in den letzten Jahren mit sehr namhaften Beiträgen das WPSM unterstützt und dadurch ermöglicht, den Preis des Anlagezertifikates tief zu halten. Ab 2021 werden diese Subventionen zurückgefahren. Zudem deckte der Preis für das Anlagezertifikat bisher nicht die vollen Kosten des WPSM ab. Die Verrechnung des Anlagezertifikates muss den grössten Teil des gesamten Betriebsaufwands decken. Aus diesem Grund wird der Preis für das Anlagezertifikat angepasst. Gegenwärtig beträgt er Fr. 245.- + MWST. Ab 1. Januar 2021 wird der Preis für ein Anlagezertifikat mit Fr. 380 + MWST festgelegt. Davon betroffen sind alle Zertifikatsanträge, die ab 1.1.2021 per Mail oder Post bei der Fachvereinigung Wärmepumpen FWS eintreffen. Die EnDK als Vertretung der Kantone ist über eine Preisanpassung in dieser Grössenordnung bereits seit längerem informiert und hat ihr Einverständnis signalisiert. Verrechnung des Anlagezertifikates: Neue Regelung ab 1.1.2021 Bisher wurde das Anlagezertifikat den Heizungsinstallateuren, welche das Zertifikat beantragt haben, in Rechnung gestellt. Sie haben in den meisten Fällen das Anlagezertifikat für die Bauherrschaft vorfinanziert. Die Trägerorganisationen haben beschlossen, diese Praxis zu ändern, um den Ablauf für die Installationsbranche zu vereinfachen: Ab 1. Januar 2021 wird das Anlagezertifikat von der FWS dem Bauherrn direkt in Rechnung gestellt. Der Bauherr erhält nach wie vor das Anlagezertifikat erst nach der vollständigen Bezahlung der Rechnung und nachdem eine allfällige Stichprobe erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Frist bis zur Ausstellung des Anlagezertifikates beträgt im Normalfall ca. 7 Wochen ab Eintreffen des Antrags bei der FWS und rund 13 Wochen, falls die Wärmepumpenanlage einer Stichprobenkontrolle unterzogen wird.